Das Entschuldigungsverfahren

Sollte Ihr Kind erkrankt sein und nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir Sie um eine schnellstmögliche Benachrichtigung der Schule vor Unterrichtsbeginn, damit die Schule ihrer Aufsichtspflicht lückenlos nachkommen kann.

Das Abmelden Ihres Kindes kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen:

  • Geben Sie entweder einem zuverlässigen Mitschüler aus der Klasse Ihres Kindes Bescheid, damit dieser Ihr Kind bei demjenigen Lehrer entschuldigen kann, der die erste Unterrichststunde hält.
  • Alternativ können Sie Ihr Kind telefonisch unter der Telefonnummer des Schulsekretariats entschuldigen. Beachten Sie dabei, dass das Sekretariat nicht immer besetzt ist! Gerne können Sie Ihre Nachricht aber auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, er wird auf jeden Fall vor Unterrichtsbeginn abgehört.

Sollte Ihr Kind unerwarteterweise mehr als einen Tag dem Unterricht fernbleiben, so informieren Sie bitte unbedingt erneut auf einem der beiden Wege die Schule, damit der Verbleib Ihres Kindes eindeutig bekannt ist. Eine schriftliche Entschuldigung, die den Fehlzeitraum dokumentiert, ist nach der Genesung Ihres Kindes wiederum aus rechtlichen Gründen für die Schule unbedingt notwendig.

Bedenken Sie insgesamt:

Ein Nachforschen nach dem Verbleib eines nicht abgemeldeten Kindes durch den gerade unterrichtenden Lehrer ist aus schulorganisatorischen Gründen nur unter erschwerten Umständen zu leisten und geht immer auf Kosten der Unterrichts- und Betreuungszeit für die restliche Klasse. Im Namen aller Kinder: Vielen Dank für Ihr Verständnis!